Gemeinsam mit der Caritas-Jugendhilfe sind Sie Leistungserbringer für ein Jugendamt, wenn dieses für ein Kind oder Geschwisterkinder im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder vorläufigen Maßnahme zum Schutz von Kindern nach § 42 SGB VIII unverzüglich eine Versorgung für Kinder außerhalb der Herkunftsfamilie braucht.
In den von uns ausgewählten Familien übernehmen die Eltern in ihrem Haushalt als Pflegeeltern auf Zeit die Versorgung, Betreuung und Förderung der Kinder. In räumlicher Nähe zur Einrichtung können so an verschiedenen Standorten Säuglinge und Kinder von 0 bis 12 Jahren in einer Familie aufgenommen werden. Diese Familien verfügen über familiäre Kernkompetenzen und sind in ihren Beziehungen belastbar.
Zu den allgemeinen Aufgaben der Bereitschaftspflegestellen gehören auch die Aufsicht über die Kinder, verbunden mit der Pflicht von Gefahrenabwehr für den Fall, dass eine solche auf ein Kind einwirkt oder von ihm ausgeht. Die Bereitschaftspflegeeltern begleiten die Kinder auch zu Behördenterminen, sowie ärztlichen oder therapeutischen Untersuchungen und Behandlungen.
Die Betreuung in der Bereitschaftspflege erstreckt sich über einzelne Tage, Wochen oder auch Monate bis der weitere Verbleib des Kindes geklärt ist. Für den Betreuungs- und Sachaufwand erhalten Sie ein entsprechendes Pflegegeld vom Jugendamt.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme:
Caritas-Jugendhilfe, Telefon 09502 / 9246-0, E-Mail: info.jh@caritas-ggmbh.de
Homepage: www.caritas-jugendhilfe.de