Ausbau von Dachgeschossen, Wintergärten, An-, Um- und Ausbauten, Nutzungsänderungen
Für neugeschaffene bzw. noch nicht berechnete beitragspflichtige Geschossflächen sind Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage zu entrichten.
Wir stellen immer wieder fest, dass An-, Um- und Ausbauten sowie Nutzungsänderungen an Wohn- oder Nebengebäuden durchgeführt wurden, für die kein Bauantrag eingereicht oder die Gemeinde nicht informiert wurde.
Gemäß § 15 der Beitrags- und Gebührensatzungen sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen ist – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.
Zusätzliche beitragspflichtige Geschossflächen sind z. B.:
- Wintergärten
- nachträgliche Anbauten in allen Geschossen
- Dachgeschossausbau (ganz / teilweise)
- Spitzbodenausbau
- Nebengebäude mit tatsächlichem Anschluss
Alle Grundstückseigentümer, die in den letzten Jahren ihre Geschossfläche vergrößert und hierfür noch keine Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage entrichtet haben, werden aufgefordert, diese Änderungen unverzüglich bei der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt, Frau Koch (Tel. 09193/629-21) oder der Gemeinde zu melden.
Koch, Bauamt