Bereits zum 01.09.2020 wurde das Waffenrecht durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) teilweise geändert. Dies hat entscheidende Auswirkungen auf zahlreiche Bereiche, für die aktuell noch eine Übergangsfrist läuft.
reindl2021-08-12T06:21:07+00:00