Kindertagesstätten
Die Gemeinde Gremsdorf, der Markt Mühlhausen sowie der Markt Vestenbergsgreuth sind Träger gemeindlicher Kindertagesstätten.
Die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch übernimmt für die Kindertagesstätten die Verwaltung, Gebührenabrechnung und die Betriebskostenförderung.
Gebühren für die Kindertagesstätten
Die Gebühren werden aufgrund der jeweils aktuellen Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (KiTaGebS) berechnet. Die Eltern erhalten in der Regel bereits vor Aufnahme in die KiTa sowie zu jedem neuen KiTa-Jahr einen Gebührenbescheid. Dieser ist, wenn sich die Betreuungszeiten nicht ändern, bis zum Ende des KiTa-Jahres gültig.
Nähere Informationen zu den einzelnen Kindertagesstätten finden sie hier:
>>Kindertagesstätte Wiesenwichtel Mühlhausen
>>Kindertagesstätte Waldzwerge Mühlhausen
>>Kindertagesstätte Vestenbergsgreuth
Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür legen Sie bei Ihrer Steuererklärung die Gebührenbescheide vor. Eine gesonderte Bescheinigung wird nicht erstellt. Sollten Sie dennoch eine Bescheinigung benötigen, wird diese kostenpflichtig ausgestellt.
Betriebskostenförderung für die Kindertagesstätten
Die Antragstellung und Bewilligung der Betriebskostenförderung, die die Kindertagesstätten unserer Mitgliedgemeinden betreffen, erfolgt ausschließlich durch die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch.
Für Sie zuständig | Telefon | Fax | Zimmer | |
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Marion Jakob Sachbearbeiterin | 09193 629-43 | 09193 629-55 | 1.08 |