Anzeigen für öffentliche Vergnügungen
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG | 30,00 € Gebühr |
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs.1 GastG | 25,00 € Gebühr |
Auslagen | 3,00 € Gebühr |
Amtliche Anmerkung
Jeder Veranstalter bzw. Anzeigender ist für die Meldung an die GEMA selbst verantwortlich.