Anzeigen für öffentliche Vergnügungen

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG 30,00 € Gebühr
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs.1 GastG 25,00 € Gebühr
Auslagen 3,00 € Gebühr

 

Amtliche Anmerkung

Jeder Veranstalter bzw. Anzeigender ist für die Meldung an die GEMA selbst verantwortlich.

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