Willkommen in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch, ich suche…

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Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch

Aufgrund der Sommerferien (03.08.2026 – 14.09.2026) sind ggf. die Erreichbarkeiten vereinzelter Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch eingeschränkt.

 

Wir bitten Sie deshalb um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter www.vg-hoechstadt.de/ansprechpartner-behoerdenwegweiser/

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gute Nachrichten: Ab sofort können Sie Ihren Wohnsitz auch online anmelden. Damit sparen Sie sich in den meisten Fällen den Gang ins Einwohnermeldeamt und können Ihre Anmeldung bequem von zu Hause aus erledigen.


Voraussetzungen für die elektronische Wohnsitzanmeldung

 

Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie:

  • Einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) oder eine freigeschaltete eID-Karte bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Die persönliche PIN zur Online-Ausweisfunktion.
  • Ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp oder ein Kartenlesegerät mit Computer.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie von Ihrer Vermieterin, Ihrem Vermieter oder der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer Ihrer Wohnung erhalten haben.
  • Ein BayernID oder BundID-Konto, sofern dies für die Anmeldung erforderlich ist.


So funktioniert die Anmeldung

  1. Rufen Sie den Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung auf (Link).
  2. Melden Sie sich mit Ihrer BayernID oder BundID an und identifizieren Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion.
  3. Geben Sie die erforderlichen Daten ein und laden Sie die Wohnungsgeberbestätigung hoch, sofern dies erforderlich ist.
  4. Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  5. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine digitale Meldebestätigung. Die Aktualisierung der Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweises erfolgt ebenfalls online. Den neuen Adressaufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie anschließend per Post von der Bundesdruckerei.

Hinweis

Sollten Sie die erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht erfüllen oder Unterstützung benötigen, können Sie Ihre Wohnsitzanmeldung selbstverständlich weiterhin persönlich im Bürgeramt vornehmen.

Wenn Sie sich vorab einen Überblick über das Verfahren verschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen das folgende Informationsvideo. Sollte das Video nicht unmittelbar angezeigt werden, scrollen Sie bitte auf der Website nach unten, bis es sichtbar wird.

https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Der Bundesrat hat am 30.01.2026 der Änderung der Gebührenverordnung für die Ausstellung von Personalausweisen zugestimmt. Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Produktionskosten beim Ausweishersteller und der Verwaltungskosten bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben.

 

Die Erhöhung tritt zum 07.02.2026 in Kraft, weswegen alle Anträge ab 09.02.2026 betroffen sind.

 

Die neuen Gebühren auf einen Blick:

Personalausweis für Personen ab 24 Jahren:         46,00 € (bisher 37,00 €)

Personalausweis für Personen unter 24 Jahren:     27,60 € (bisher 22,80 €)

Digitales Passbild im Amt:                                          6,00 € (unverändert)

Digitale Lichtbilder in der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ihr digitales Lichtbild für die Beantragung von Ausweisen und Pässen direkt im Passamt aufnehmen.

Die Gebühr pro Aufnahme beträgt 6,00 Euro.

 

Wichtige Information zur Fotoübermittlung:

Das Foto für Ihren Pass oder Ausweis wird nicht ausgedruckt oder physisch ausgehändigt, sondern digital direkt zur Beantragung übermittelt.

 

Alternative Möglichkeit:

Sollten Sie das Bild nicht im Passamt aufnehmen lassen wollen, können Sie einen zertifizierten externen Fotodienstleister aufsuchen. Diese Anbieter stellen das Foto über einen sicheren Datamatrix-Code zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob Ihr gewählter Anbieter zertifiziert ist.

 

Wichtiger Hinweis

Selbst aufgenommene oder ausgedruckte Passbilder (z. B. aus Fotoautomaten oder privaten Quellen) dürfen ab sofort gesetzlich und technisch nicht mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden.

 

Was ist Point-ID?

Die neue Point-ID-Fotostation ist barrierefrei und höhenverstellbar – somit für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar.

 

Weitere Informationen:

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz finden Sie unter:

www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise/gesetz-staerkung-sicherheit-pass-ausweiswesen/staerkung-sicherheit-pass-ausweisen-liste.html

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen auch das Passamt unter Tel. 09193/629-34 oder -44 gerne zur Verfügung.

 

Ihr Passamt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

wir empfehlen Ihnen dringend im Bereich Einwohnermeldeamt / Passamt, sowie Ordnungsamt / Gewerbeamt telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

Für das Standesamt und Rentenamt gilt ohnehin grundsätzlich eine Terminvereinbarung.

 

Bürger die dennoch ohne Termin in der Geschäftsstelle vorstellig werden, müssen mit erhöhter Wartezeit rechnen und können gegebenenfalls leider nicht bedient werden.

 

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

 

Einwohnermeldeamt / Passamt

Ordnungsamt / Gewerbeamt

Standesamt / Rentenamt

Tel.: 09193 629-0

Digitales Amtsblatt der VG Höchstadt a. d. Aisch

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