Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Inkrafttreten der DSGVO bestehen für die Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch unter anderem Informationspflichten gegenüber Ihnen als „betroffene Personen“, da Ihre personenbezogenen Daten in den verschiedenen Sachgebieten der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch durch uns erhoben werden.

Durch die verschiedenen Informationsblätter der bei uns eingesetzten jeweiligen EDV-Verfahren werden Sie über Folgendes informiert:

–    Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten,
–    Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung,
–    Empfänger der personenbezogenen Daten,
–    Angaben, ob personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden,
–    vorgesehene Fristen für die Löschung der Datenkategorien,
–    welche Rechte Ihnen nach der DSGVO zustehen,
–    Widerrufsrecht bei erteilter Einwilligung zur Datenerhebung,
–    ob Sie gesetzlich verpflichtet sind,

Ihre Daten anzugeben, bzw. wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, welche Konsequenzen es hat, wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen.

Zur Erfüllung unserer Informationspflichten können Sie die verschiedenen Informationsblätter auch bei unserer Datenschutzbeauftragten (Zimmer 1.05) in Papierform einsehen.

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch
Norbert Stoll
Leiter der Geschäftsstelle

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