Personalausweis
Zu Beachten
- Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt
- auch vor dem 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Wird für ein Kind unter 16 Jahren erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
- Aktuelles biometrietaugliches Passbild
- Bei unter 16-jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
Kosten
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
- über 24 Jahre: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Reisepass
Voraussetzungen
Einen Reisepass können Sie grundsätzlich nur persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Einen Reisepass für Minderjährige (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Benötigte Unterlagen
- Aktuelles biometrietaugliches Passbild
- Ausweisdokument (bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtskurkunde des Kindes im Original)
- Bei unter 18-jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigter Personen
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich kommen.
Kosten
- bis 24 Jahre: 37,50 € (6 Jahre gültig)
- über 24 Jahre: 70,00 € (10 Jahre gültig)