Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert hiermit über den Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Das LfU kommt mit der Durchführung dieser Arbeiten seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten nach Art. 46 BayNatSchG nach. Gegenstand der Naturschutzfachkartierung in Erlangen-Höchstadt ist eine Aktualisie-rung von naturschutzfachlichen Grundlagendaten zu ausgewählten Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken).