Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er wird in €/m²-Grundstücksfläche angegeben und in einer Richtwertzone ausgewiesen. Diese Zonen umfassen Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.
Jeder Bodenrichtwert wird durch wertrelevanten Merkmale, wie z.B. Entwicklungszustand, Art der baulichen Nutzung, Geschosszahl oder Grundstücksfläche beschrieben.
Einzelne Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone können in ihren wertrelevanten Merkmalen von der Beschreibung der Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks abweichen, was Zu- oder Abschläge bewirken kann.
Das Lagemerkmal des Bodenrichtwertgrundstücks wird in der Regel durch die Position des Richtwertes in der Karte visualisiert.
Auskünfte über Bodenrichtwerte können in Bayern auf Grundlage des Kostengesetzes gegen Gebühr bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erworben werden: >> zur Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
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Daniel Kröll Sachbearbeiter | 09193 629-25 | 09193 629-55 | 2.04 |