Schutz von Sonn- und Feiertagen

Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:

Aschermittwoch 09. März
Gründonnerstag 21. April
Karfreitag 22. April
Karsamstag 23. April
Allerheiligen 01. November
Volkstrauertag 13. November
Buß- und Bettag 16. November
Totensonntag 20. November
Heiliger Abend 24. Dezember, ab 14:00 Uhr
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Gerne können Sie sich auch im Internet informieren unter  www.stmi.bayern.de/buerger/staat/feiertage/