Fischereirecht

Fischereischeine Für die Ausstellung von Fischereischeinen auf Lebenszeit und Jugendfischereischeinen ist das Ordnungsamt, Zi.Nr. 1.04 zuständig. Jugendfischereischeine können für Jugendliche ab 10 Jahren ausgestellt werden und gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Jugendliche darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen. Ein Antrag und ein Lichtbild sind erforderlich. Die Gebühr beträgt hierfür 5,00 € und die Fischereiabgabe 10,00 €. Fischereischeine auf Lebenszeit können nach bestandener Fischerprüfung bereits ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden. Auch hier sind ein Antrag und ein Lichtbild nötig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 35,00 €. Die Fischereiabgabe kann für 5 Jahre bezahlt werden (40.00 €) oder auf Lebenszeit. In diesem Fall wird sie nach dem Alter berechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter  www.fischerpruefung-bayern.de Fischereiabgabe Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins. Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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