Es gibt folgende Varianten mit unterschiedlichen Informationen:

a) Einfache Melderegisterauskunft:
Sie bekommen damit folgende Informationen: Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.

b) Erweiterte Melderegisterauskunft
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen. Sie erhalten die Auskünfte, nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.

c) Die erweiterte Auskunft umfasst folgende Informationen:
Familienname und Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift, Tag/Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Stadt), derzeitige Staatsangehörigkeiten.

Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen!

 

Benötigte Unterlagen:

  • Angaben zur gesuchten Person
    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum und/oder
    • letzte bekannte Anschrift
  • Ihre Personalien sowie Anschrift
  • Verwendung für gewerbliche Zwecke:
    Mit Ihrer Anfrage müssen Sie angeben, ob die gewünschte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Liegt die nötige Erklärung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt. Wird die beantragte Auskunft nicht für eigenen Zwecke eingeholt (Auftragsdatenverarbeitung), sind der Name des Auftraggebers oder der Auftraggeber sowie der gewerbliche Zweck einzutragen, den der Auftraggeber mit der beantragten Auskunft verfolgt.

  • Verwendung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels:
    Sie müssen in Ihrer Anfrage ferner angeben, ob Sie die Auskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels nutzen wollen. Im Falle der beabsichtigten Nutzung für einen oder beide dieser Zwecke ist eine Auskunft nur möglich, wenn die betroffene Person gegenüber der Meldebehörde eine generelle Einwilligung für diese Zwecke erteilt hat oder Sie schriftlich bestätigen, dass Ihnen die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen hierfür vorliegt. Liegt die Einwilligung gegenüber der Meldebehörde bzw. die nötige Bestätigung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt!

  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich darlegen.

 

Auskünfte aus dem Melderegister sind grundsätzlich gebührenpflichtig!

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

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