Der neue Personalausweis - häufig gestellte Fragen

Der neue Personalausweis mit seinen neuen Funktionen ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger etwas völlig Neues. Diese Seite soll Ihnen helfen, Ihre Fragen zu beantworten:

  • Wozu dienen die Fingerabdrücke? Bild MUSTER Personalausweis
  • Welche Daten sind auf dem Personalausweis gespeichert?
  • Sind meine Daten sicher?
  • Was passiert, wenn ich meine PIN falsch eingebe?
  • Was passiert, wenn ich meine PIN vergesse?
  • Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere oder wenn er gestohlen wird?
  • Wie und wo erhalte ich ein Signaturzertifikat für Nutzung der Unterschriftsfunktion?
  • Wo und wann bekomme ich den neuen Personalausweis?
  • Was passiert mit der Unterschriftsfunktion, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere?

Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt. Zusätzlich ist es möglich, Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen. Jeder kann frei entscheiden, ob er dies möchte. Wenn Sie Ihre Fingerabdrücke nicht aufnehmen lassen wollen, entstehen Ihnen keine Nachteile.

Wozu dienen die Fingerabdrücke?

Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass ein Fremder mit Ihrem Ausweis eine Grenzkontrolle am Flughafen passiert – auch wenn er Ihnen ähnlich sieht. Lichtbild und Fingerabdrücke können zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der Person verglichen werden und müssen übereinstimmen.

Nur bestimmte staatliche Behörden dürfen Ihre Fingerabdrücke – ausschließlich zur Identitätsfeststellung – lesen: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

Die freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor.

Welche Daten sind auf dem Personalausweis gespeichert?

Auf dem Ausweis-Chip werden die auf der Karte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt. Neu hinzugekommen sind die Felder für den Ordens- bzw. Künstlernamen und die Postleitzahl als Bestandteil der Anschrift. Freiwillig können Sie auch zwei Fingerabdrücke aufnehmen lassen. Zusätzlich enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus sowie Funktionen gegen das unberechtigte Auslesen.

 

Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können Sie die folgenden Daten an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe Ihrer PIN freigeben:

  • Vor- und Familienname, ggf. Ordens- oder Künstlername sowie Doktorgrad
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Anschrift
  • Altersbestätigung
  • Wohnortbestätigung
  • Pseudonyme Kartenkennung
  • ausstellendes Land (Deutschland)

Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Sie haben das letzte Wort, ob und welche Daten Sie freigeben und übertragen.

Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen. Grundsätzlich gilt aber: Erst, wenn Sie es mit Ihrer persönlichen PIN freigeben, können überhaupt Daten aus Ihrem Ausweis abgerufen werden.

Sind meine Daten sicher?

Ja. Ihre persönlichen Daten sind sogar sicherer, als wenn Sie sich ohne Ihren neuen Personalausweis im Internet bewegen, dort einkaufen oder in Netzwerken aktiv sind.

Seine neuen Funktionen schützen Ihre persönlichen Daten. Mit der Online-Ausweisfunktion ist sichergestellt, dass der Anbieter tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Es ist nicht möglich, Daten aus Ihrem Ausweis auszulesen, ohne dass Sie es merken, da immer Ihr aktives Zutun erforderlich ist.

Was passiert, wenn ich meinen PIN vergesse?

Die PIN kann in jeder beliebigen Personalausweisbehörde neu gesetzt werden. Dazu müssen Sie Ihren neuen Personalausweis mitbringen.

Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion sperren lassen?

Wenden Sie sich am besten an Ihr Passamt und die dortige Personalausweisbehörde.

Sie können die Online-Ausweisfunktion auch telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland erreichbar, max. 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz) sperren lassen. Bitte halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit.

Wie und wo erhalte ich ein Signaturzertifikat für Nutzung der Unterschriftsfunktion?

Sie erhalten das Zertifikat bei einem Signaturanbieter Ihrer Wahl. Nur ein offiziell zugelassener Anbieter darf Signaturzertifikate ausgeben.

Zum Erwerb des Signaturzertifikats benötigen Sie Ihren neuen Personalausweis, die Online-Ausweisfunktion muss eingeschaltet sein. Die Kosten von Signaturzertifikaten unterscheiden sich je nach Laufzeit und Anbieter.

Wo bekomme ich den neuen Personalausweis?

Den neuen Personalausweis können Sie  in der Personalausweisbehörde Ihres Passamtes beantragen.

Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.

Was passiert mit der Unterschriftsfunktion, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere?

Sie müssen den Verlust sofort bei Ihrem Signaturanbieter melden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben. Dort können Sie die Funktion sperren lassen.

Bitte beachten Sie: Dies erfolgt nicht automatisch, wenn Sie den Verlust Ihres Dokuments der Personalausweisbehörde melden.

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