Personalausweis
Zu Beachten
- Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt
- auch vor dem 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Wird für ein Kind unter 16 Jahren erstmals ein Ausweisdokument mit Lichtbild beantragt, muss zur Bestätigung der Identität auch ein Elternteil mit vorsprechen.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde im Original; Ausweisdokumente der Person, die zur Identitätsbestätigung mit vorspricht)
- Aktuelles biometrietaugliches Passbild
- Bei unter 16-jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
- Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
Kosten
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
- über 24 Jahre: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Reisepass
Voraussetzungen
Einen Reisepass können Sie grundsätzlich nur persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Einen Reisepass für Minderjährige (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Benötigte Unterlagen
- Aktuelles biometrietaugliches Passbild
- Ausweisdokument (bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass – soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtskurkunde des Kindes im Original)
- Bei unter 18-jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigter Personen
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
Wichtig: In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich kommen.
Kosten
- bis 24 Jahre: 37,50 €(6 Jahre gültig)
- über 24 Jahre: 60,00 €(10 Jahre gültig)
Kinderreisepass (bis 12 Jahre)
Der oder die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys!) bei der Passbehörde vorsprechen.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil mitkommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat.
Für den Antrag oder die Verlängerung
- Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigter Personen
- Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
- Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden), ansonsten die Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben
Für die Aktualisierung des Kinderreisepasses
- Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden, sorgeberechtigten Person
- der aktuelle Kinderreisepass
- Kosten: 13,00 Euro
Weitere Informationen zu den neuen Personalausweisen und Reisepässen finden Sie auch unter www.bundesdruckerei.de