Herzlich Willkommen im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a. d. Aisch

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Gewerberecht

Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.

  • Gewerbeanzeige
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeabmeldung
  • Gewerbeummeldung
  • Ladenschlußgesetz
  • Auskünfte aus dem Gewerberegister
  • Bescheinigung über Gewerbeanzeige
  • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Fischereirecht
Für Sie zuständigTelefonFaxZimmerE-Mail
Jan Heller Sachbearbeiter09193 629-3109193 629-551.04
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