Behördenwegweiser -> öffentliche Vergnügungen
Anzeigen für öffentliche Vergnügungen Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG 30,00 € Gebühr Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs.1 GastG 25,00 € [...]